Garantiebedingungen
Ausschluss der Garantie:
- Endobehandelte Zähne (Zähne mit Wurzelkanalbehandlung)
- Parodontal vorgschädigte Zähne (Knochenverlust über 30%, Zähne mit Furkationsbeteiligung, High Risk Patients)
- Garantie in Absprache mit dem Behandler mit Ausgabe eines Zertifikates
- Nicht bei Patienten mit Parafunktionen (Zähneknirschen)
- Unfall, Trauma (Sport, Stein im Essen o.ä.)
- Starken Rauchern
- Allgemeinerkrankungen bei denen Zähne mitbetroffen sind (Diabetes, Bulimie o.ä.); Patienten mit allgemeinmedizinischen Risikofaktoren
- Patienten mit ausgeprägten Funktionsstörungen des Kiefergelenkes oder der Kaumuskulatur
- Psychisch belastete Patienten
- Ungünstige anatomische Situationen bzw. Verteilung von Zahnpfeilern
- Einbeziehung von Fremdarbeiten (Füllungen, Kronen, Implantate)
Garantiebedingung:
- Patient trägt nachts eine Knirschschiene
- Patient kommt alle 3 Monate zur Prophylaxe und 2 Mal im Jahr zur zahnärztlichen Kontrolle
- Nur Komplettsanierungen, Versorgungsstufe mit der höchsten Qualität - Versorgungsstufe 1 und Umsetzung eines ganzheitlichen gnathologischen Konzeptes
- Umsetzung der Empfehlungen des Zahnarztes
- Gute Mundhygiene (API/SBI Index 25% und besser)